Förderungen
FÖRDERUNGEN ÖSTERREICH
In Österreich sind Förderungen grundsätzlich auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene möglich. Eine Auflistung für die einzelnen Bundesländer hat die Initiative klima:aktiv auf www.solarwaerme.at zusammengestellt.
Da die Regelungen EU-weit sehr unterschiedlich sind, behalten wir uns eine individuelle Beratung im Zuge des Verkaufsgespräches vor. Gemeinsam werden wir dafür sorgen, dass Ihnen keine Förderungsmöglichkeit entgeht.
Förderungen Kärnten
Sockelbetrag: 1.000 € für Warmwasser, 1.500 € für Heizungsunterstützung, plus 50 € pro m⊃2; Flachkollektor und Vakuumkollektor, maximal 5.000 € bzw. 50 % der Investitionskosten
Mindestkollektorfläche bei Warmwasser 4 m⊃2;, bei Heizungsunterstützung 15 m⊃2;
Mindestvolumen Speicher 50 Liter/m⊃2; (Flachkollektor),
Mindestvolumen Speicher 70 Liter/m⊃2; (Vakuumkollektor)
Nähere Infos unter: http://www.energiewirtschaft.ktn.gv.at/150189_DE-..htm
Viele Kärntner Gemeinden gewähren einen Zuschuss zur Landesförderung!
Bundesförderung
Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist auch von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.
Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2009 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008 für LohnsteuerzahlerInnen":
www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_09_D_WEB(2).pdf
Eine genaue Definition zum Höchstbetrag für Sonderausgaben finden sie in der Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung, Seite 8, Punkt 64:
formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/2008/E2.pdf
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